Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs für die Buchung von Autos im Abo.

ABO

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der mowedo AG (im Folgenden „mowedo“), St. Jakob-Strasse 90, CH-4132 Muttenz und der Kundin oder dem Kunden (im Folgenden „Kunde“).

2. Allgemeine Bestimmungen / Definitionen

2.1. Vertragsparteien

Zum Abschluss eines Vertrages ist berechtigt:

  • wer mindestens 22 Jahre alt ist und über eine Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren verfügt
  • über die gesamte Nutzungsdauer über einen festen Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein verfügt
  • einen in der Schweiz oder in Liechtenstein für die entsprechende Fahrzeugkategorie gültigen Führerausweis besitzt und
  • über eine nach Ermessen von mowedo ausreichende Bonität verfügt bzw. sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit mowedo befindet.

mowedo überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss vorliegen. Aus diesem Grund werden die Kunden gebeten, verschiedene Angaben zu ihrer Person sowie zu den finanziellen Verhältnissen zu machen und mowedo entsprechende Dokumente vorzulegen.

Über die Annahme einer Abo Buchung entscheidet mowedo nach freiem Ermessen. Im Falle eines positiven Entscheids stellt mowedo dem Kunden sämtliche Vertragsdokumente schriftlich oder über die Internet-Linkverbindungen der mowedo Website www.mowedocar.ch zur Verfügung (insbesondere zu den AGB, dem Schadenskatalog, den Versicherungsbedingungen, den Geschäftsbedingungen Dritter, den Rücknahmebedingungen sowie der Datenschutzerklärung). Auf Wunsch des Kunden werden diese Vertragsbestandteile zusätzlich zugesandt.

2.2. Unterschrift – digitale Signatur

Der Vertrag kommt zustande, sobald beide Parteien das Vertragsdokument unterzeichnet haben.

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen damit verbundenen Vereinbarungen – insbesondere dem Vertrag - sollte die Unterschrift des Kunden entweder handschriftlich oder als digitale Signatur geleistet werden. Sie gilt als rechtskonform.

2.3. Vertragsbestandteile

Die vertraglichen Leistungen zwischen der mowedo und dem Kunden werden im schriftlichen Vertrag (nachfolgend «Vertrag») spezifiziert. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Vertrag, geht Letzterer vor. Die mowedo AGB und / oder der Vertrag verweisen auf die separaten Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Drittanbietern. Sie gelten als integrierender Vertragsbestandteil dieser AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen
Versicherungs- und / oder Geschäftsbedingungen Dritter und diesen AGB / diesem Vertrag gehen Erstere vor.

Die AGB und / oder der Vertrag verweisen auf unsere Rücknahmebedingungen gemäss Übergabe- / Rücknahmeprotokoll. Dieses bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil zwischen mowedo und dem Kunden. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen dem Übergabe- / Rücknahmeprotokoll und den AGB bzw. dem Vertrag gehen Letztere vor.

Die AGB und / oder der Vertrag verweisen auf den Schadenskatalog. Dieser bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil zwischen mowedo und dem Mieter. Im Falle von allfälligen Widersprüchen zwischen unserem Schadenskatalog und den AGB / Vertrag gehen Letztere vor.

2.4. Fahrer

Diese allgemeinen Bestimmungen gelten für den im Vertrag aufgeführten Kunden („Kunden“), und für jeden zusätzlichen Fahrer, welcher ausdrücklich im Vertrag eingetragen und daher berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen. Der im Vertrag eingetragene Kunde haftet für die Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Abo-Gebühren und sonstiger Kosten, sowie allfälligen Schäden. Zudem haftet er für die vollständige Einhaltung des Vertrags. Der Kunde darf das Fahrzeug keiner Person übergeben, welche nicht im Vertrag als autorisierter Fahrer aufgeführt ist. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass sämtliche Fahrer im Besitz eines in der Schweiz oder in Liechtenstein gültigen Führerausweises sind und dass sie den Vertrag inklusive der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich einhalten.

Der Kunde gibt mowedo die Personalien der Zusatzfahrer bekannt, wobei er zuvor sicherstellt, dass diese Nutzungsberechtigten darüber und über die damit einhergehende Datenbearbeitung informiert sind.

Gestattet der Kunde einem nicht berechtigten Fahrer, das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Vertragsbedingungen dar, sodass er gegenüber mowedo für daraus entstehende Schäden vollumfänglich haftet, welche durch ihn und/oder einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden. Nicht berechtigte Fahrer verfügen über keinen Versicherungsschutz oder Schutz durch Zusatzleistungen, welche durch mowedo angeboten werden.

2.5. Ablehnung von Abos

mowedo behält sich das Recht vor, Abobuchungen aus etwaigen Gründen oder auch grundlos abzulehnen, insbesondere jedoch bei Verstössen gegen die Vertragsbedingungen oder AGB während früherer Verträge.

3. Leistungsbeschreibung

3.1. Das Abonnement

Im Rahmen einer Gesamtleistung stellt mowedo dem Kunden ein Fahrzeug zur individuellen Mobilität zur Verfügung. Für den Gebrauch durch den Kunden ist die vereinbarte Dienstleistungsdauer massgeblich. Die Gesamtleistung enthält verschiedene Themen, die nachfolgend beschrieben werden. Für das Abonnement (Gesamtleistung – im Folgenden «Abo» genannt) bezahlt der Kunde das vertraglich vereinbarte Entgelt (im Folgenden «Abo-Gebühr» genannt). In der Abo-Gebühr sind inbegriffen:

  • Der Gebrauch des Fahrzeugs während der vereinbarten Vertragsdauer inklusive der monatlichen Freikilometer.
  • Motorfahrzeugsteuer: Das Fahrzeug ist auf mowedo eingelöst. Daher ist mowedo für die Bezahlung der periodischen Motorfahrzeugsteuer verantwortlich.
  • Verkehrszulassung: mowedo stellt die Verkehrszulassung für das Fahrzeug (Einlösung, Besorgung von Kontrollschild und Fahrzeugausweis) beim Strassenverkehrsamt des Kantons Basel-Landschaft sicher, bevor das Fahrzeug an Kunden übergeben wird. Eine Eintragung des Lenkers im Wohnkanton mit Standorteintrag im Fahrzeugausweis kann mit mowedo vereinbart werden. Diese Kosten werden dem Kunden zusätzlich verrechnet.
  • Motorhaftpflichtversicherung: Im Rahmen des mowedo Fahrzeug-Abonnements sind die Kunden sowie die autorisierten Zusatzfahrer über eine von mowedo abgeschlossene Motorhaftpflichtversicherung versichert. Die Motorhaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden von Dritten in Höhe von maximal CHF 100 Millionen ab. Diesbezüglich gelten die separaten Versicherungsbedingungen, in welchen die Versicherungsleistungen wie auch – ausschlüsse für die Motorhaftpflichtversicherung detailliert geregelt sind.
  • Kaskoversicherung: Für die mowedo Fahrzeuge hat mowedo eine Kaskoversicherung abgeschlossen. Diesbezüglich gelten die separaten Versicherungsbedingungen. Glasbruch, Parkschaden, Berufsutensilien, Reifenbeschädigungen wie auch Insassen Unfall sind nicht mitversichert.
  • Autobahnvignette: Die Fahrzeuge sind mit der Autobahnvignette ausgestattet (Autobahngebühren Schweiz).
  • Fahrzeugbereifung und Reifeneinlagerung: Die Fahrzeugbereifung und Reifeneinlagerung wird von mowedo sichergestellt. Der Kunde kann den Termin für den Reifenwechsel individuell mit mowedo vereinbaren. Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zur Fahrzeugbereifung jederzeit einzuhalten.
  • Unterhalt und Wartung: mowedo stellt den Unterhalt und die Wartung des Fahrzeugs sicher. Der Kunde muss die Gebrauchs-, Unterhalts- und Wartungsvorschriften des jeweiligen Fahrzeugherstellers jederzeit einhalten. Dies gilt auch für allfällige behördliche Anordnungen (z.B. technische Kontrollen). Notwendige Unterhalts- und Wartungsarbeiten werden durch mowedo durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben.
  • Ersatzfahrzeug: Bei notwendigen Wartungs- und / oder Reparaturarbeiten (sofern nicht durch vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht), welche mindestens 24 Stunden andauern wie auch bei einem Unfall stellt mowedo dem Kunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
  • 24 Stunden-Pannendienst. Im Falle einer Panne steht der 24 Stunden-Pannendienst der jeweiligen Fahrzeugmarke
    zur Verfügung.

Alle übrigen mit dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs verbundenen Kosten trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für die Kosten für Kraftstoffverbrauch, Reinigungskosten während der Vertragsdauer oder im Hinblick auf die Rückgabe des Fahrzeugs, Mautgebühren für Strassen und Tunnels, etc. Zudem übernimmt der Kunde die Kosten für Betriebsmittel wie AdBlue, Wischwasser und Motoröl, falls diese vor der planmässigen Inspektion nachgefüllt werden müssen.

3.2. Das Fahrzeug

mowedo stellt dem Kunden unter den Bedingungen des Vertrags ein Fahrzeug zur Verfügung.

3.2.1 Fahrzeugübergabe
mowedo übergibt dem Kunden das Fahrzeug an dem im Vertrag vereinbarten Termin. Mit der Übergabe des Fahrzeugs beginnt die Dienstleistungsdauer zu laufen. Die Fahrzeugübergabe an den Kunden findet persönlich an dem im Vertrag genannten mowedo Standort oder an der Wunschadresse des Kunden innerhalb der Schweiz statt. Für den Fall einer Lieferung zur Wunschadresse des Kunden fällt eine Entfernungspauschale an, die der Kunde zu entrichten hat. Wenn das Fahrzeug nicht oder nicht termingerecht an den Kunden übergeben werden kann, stehen dem Kunden keine Entschädigungsansprüche oder Ersatz zu, wenn mowedo diesen Lieferverzug nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Das Fahrzeug wird erst an den Kunden übergeben, nachdem die erste monatliche Abogebühr, wie auch die Kaution, vollständig von der Kreditkarte des Kunden abgebucht werden konnten.

3.2.2 Fahrzeugzustand bei Abo-Beginn
Der Fahrzeugzustand wird zu Beginn der Nutzungsdauer im Vertrag respektive im Übergabe- / Rücknahmeprotokoll festgehalten. Das Fehlen einer Beanstandung zu Abo-Beginn wird so gedeutet, dass das Fahrzeug inklusive aller genannten Zusatzteile im perfekten Zustand ist. Es liegt demnach in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug zu Beginn der Nutzungsdauer von aussen und innen sowie sämtliches Zubehör gründlich zu inspizieren. Im Falle von Schäden, Unstimmigkeiten, fehlenden Fahrzeugteilen / Zubehör oder bei etwaigen Differenzen zum Vertrag ist der Kunde verpflichtet, diese vor der ersten Nutzung des Fahrzeugs auf dem Übergabe- / Rücknahmeprotokoll festzuhalten. Das Übergabe- / Rücknahmeprotokoll ist vom Kunden und vom mowedo-Vertreter, welcher die Übergabe durchführt, zu unterzeichnen. Eine Meldung von Schäden sowie fehlendem oder beschädigtem Zubehör nach Unterzeichnung des Übergabe- / Rücknahmeprotokolls bzw. erst mit Beginn der Fahrzeugnutzung gilt als vom Kunden verursacht und unterliegt weiteren Gebühren (siehe Abschnitt Buchungen und Gebühren).

3.2.3. Ausschluss Schadensersatz
Das Fahrzeug gilt als vom mowedo einwandfrei gewartet. Im unwahrscheinlichen Fall einer Panne während der Abodauer kann der Kunde keine Schadensersatzforderung stellen oder Erstattung der Abo-Gebühr verlangen, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Ausfall auf einen Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit von mowedo zurückzuführen ist.

3.2.4 Fahrzeugeigentum und Verfügungsberechtigung
mowedo ist während der gesamten Vertrags- und Dienstleistungsdauer Eigentümerin des Fahrzeugs. So kann mowedo jederzeit alleinig über die Fahrzeuge verfügen. mowedo steht frei, ein Fahrzeug jederzeit vom Kunden zurück zu verlangen bzw. gegen ein gleichwertiges Fahrzeug auszutauschen. Der Kunde wird rechtzeitig im Voraus informiert. Als Fahrzeugeigentümerin ist mowedo ausserdem jederzeit berechtigt, eine Fahrzeugüberprüfung vorzunehmen bzw. zu beauftragen. Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken. Ergibt sich eine Überprüfung aus vertragswidrigem Verhalten des Kunden, hat dieser die damit verbundenen Aufwendungen zu übernehmen.

3.2.5 Fahrzeugrückgabe
Am Ende der Abodauer ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug sauber und vollgetankt zum vereinbarten Rückgabestandort zurückgebracht wird. Der Rückgabestandort und die Rückgabeuhrzeit sind im Vertrag angegeben. Die Rückgabe des Fahrzeugs gemäss vereinbartem Endzeitpunkt erfolgt immer persönlich an einem mowedo Standort.

3.2.6 Fahrzeuginspektion bei Rückgabe
Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug bei der Rückgabe sorgfältig zu inspizieren und alle verursachten äusseren sowie inneren Schäden am Fahrzeug sowie fehlendes und / oder beschädigtes Zubehör an mowedo zu melden. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der zu Beginn der Abodauer bzw. bei Vertragsunterzeichnung nicht gemeldet wurde. Der Kunde erklärt sich daher ausdrücklich damit einverstanden, dass er für etwaige Schäden sowie für fehlendes und / oder beschädigtes Zubehör haftet, welche von einem Vertreter von mowedo am Fahrzeug gemeldet wurden, bevor das Fahrzeug (wie vom Kilometerzähler des Autos nachgewiesen) unter den im Abschnitt Buchung und Gebühren beschriebenen Bedingungen weiterbewegt wurde. mowedo stellt dem Kunden auf Anfrage elektronische Nachweise (Bilder mit Zeitstempel und Kilometerzählerberichte) zur Verfügung.

3.2.7 Inspektion bei Verschmutzung
Für den Fall, dass das Fahrzeug bei der Rückgabe zu schmutzig ist, um die Inspektion durchzuführen, stimmt der Kunde zu, dass die Inspektion von einem Vertreter von mowedo durchgeführt wird. In diesem Fall versteht und akzeptiert der Kunde, dass das Fahrzeug vor der Inspektion zu Reinigungszwecken bewegt werden muss.

3.2.8 Wiederherstellung Ursprungszustand
Mit Beendigung des Abovertrags ist der Kunde verpflichtet, den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs (mit Ausnahme der normalen und vertragsgemässen Abnutzung) auf eigene Kosten wiederherzustellen. Unterbleibt dies, kann mowedo die Wiederinstandstellung auf Kosten des Kunden durchführen lassen.

3.2.9 Verrechenbare Schäden
Schäden, welche dem Kunden in Rechnung gestellt werden müssen, sind grundsätzlich im mowedo Schadenskatalog geregelt, wobei diese Aufzählung nicht abschliessend ist und der Kunde auch für weitere Schäden haftet. Der Schadenskatalog bildet integrierenden Bestandteil dieser AGB.

3.2.10 Verspätete Rückgabe
Für den Fall, dass das Fahrzeug erst nach mehr als zwei Stunden nach vertraglich vereinbarter Rückgabeuhrzeit am vereinbarten mowedo Standort zurückgegeben wird, wird mowedo die zusätzlichen Kosten wie folgt in Rechnung stellen: CHF 120.- pro angebrochenem Tag. Zudem ist Schadensersatz geschuldet, wenn mowedo im Zusammenhang mit dieser Verzögerung Schaden erleidet (z.B., wenn dieses Fahrzeug in der zusätzlich genutzten Zeit bereits von einem anderen Kunden gebucht wurde).

3.2.11 Ausbleibende Fahrzeugrückgabe
Wenn das Fahrzeug nach mehr als vierundzwanzig (24) Stunden nach Ablauf der Abodauer nicht am vereinbarten Standort (Rückgabeuhrzeit und -standort sind im Vertrag geregelt) zurückgegeben wurde, wird das Fahrzeug bei der Polizei als gestohlen gemeldet und der Kunde strafrechtlich verfolgt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. mowedo ist nach Ablauf der Abolaufzeit berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden abzuholen oder durch einen Beauftragten abholen zu lassen.

3.2.12 Alternativ-Fahrzeug
Für den Fall, dass das Fahrzeug während der Nutzungsdauer nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann, wird mowedo angemessene Massnahmen ergreifen, um dem Kunden eine Alternative vorzuschlagen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, entweder die Alternative anzunehmen oder den Vertrag zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung über die verbleibende Abodauer zu erhalten. Jegliche Haftung für Folgeschäden beim Kunden ist ausgeschlossen.

3.3. Vertragsdauer

mowedo und der Kunde vereinbaren im Vertrag eine feste Dienstleistungsdauer, welche zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden beginnt. Mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet der Vertrag ohne Weiteres, vorbehaltlich einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags gemäss vorliegender AGB, insbesondere Ziffer 3.4.

3.4. Vorzeitige Vertragsauflösung

3.4.1 durch mowedo
mowedo ist zur vorzeitigen, fristlosen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:

  • der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, seinen Führerausweis abgibt oder abgeben muss
  • Bei Vertragsabschluss falsche Angaben durch den Kunden hinsichtlich seiner persönlichen oder finanziellen Verhältnisse gemacht wurden oder Tatsachen durch den Kunden verschwiegen wurden, bei deren Kenntnis mowedo den Vertrag nicht abgeschlossen hätte
  • das Fahrzeug durch den Kunden vertragswidrig gebraucht wird, der Kunde einen solchen Gebrauch zulässt oder vertragswidrig Leistungen bezieht
  • sich beim Kunden Umstände ergeben, welche die Durchsetzung der Rechte von mowedo gefährden bzw. erschweren können
  • Eine Strafuntersuchung gegen den Kunden im In- oder Ausland eröffnet wird
  • Der Kunde seine Handlungsfähigkeit verliert, darin eingeschränkt ist oder stirbt
  • Der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Abo-Gebühr mehr als drei Arbeitstage in Verzug ist
  • Aus welchen Gründen auch immer das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet bzw. wenn die Kosten für die Reparatur-, Wartungs- oder andere Arbeiten am Fahrzeug für mowedo nach deren freiem Ermessen übermässig sind
  • Das Fahrzeug aus Gründen, die der Kunde bzw. ein Zusatzfahrer zu verantworten hat, seine Verkehrszulassung verliert, wenn es behördlich beschlagnahmt oder gar eingezogen wird
  • Das Fahrzeug - unabhängig von wem - für eine Straftat verwendet wurde oder ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht
  • Die Versicherung für das Fahrzeug aus Gründen, die der Kunden zu verantworten hat, nicht mehr zu Konditionen abgeschlossen werden kann, die für mowedo akzeptabel sind oder wenn der Versicherungsschutz für das Fahrzeug erlischt oder entfällt

3.4.2 durch den Kunden
Eine vorzeitige, fristlose Vertragsauflösung durch den Kunden bzw. seine Erben ist aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:

  • Der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt
  • Der Kunde das mowedo Fahrzeug aus gesundheitlichen Gründen für die gesamte restliche Abolaufzeit nicht mehr gebrauchen kann. Hierbei ist zu beachten, dass die Fahrunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden muss
  • Der Kunde infolge einer dauernden, nicht selbstverschuldeten Erwerbslosigkeit seine Zahlungspflicht gemäss Vertrag nachgewiesener Weise nicht mehr erfüllen kann, ohne gleichzeitig in sein betreibungsrechtliches Existenzminimum eingreifen zu müssen
  • Der Kunde stirbt oder von einem Gericht für verschollen erklärt wird

3.4.3 Folgen der vorzeitigen Auflösung
Es gelten die Pflichten zum Zeitpunkt vom Vertragsende. Insbesondere schuldet der Kunde mowedo die vertraglich vereinbarte monatliche Abo-Gebühr bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung. Die gesamte monatliche Abo-Gebühr verbleibt mowedo, es sei denn es liege kein Fehlverhalten seitens Kunden vor.

4. Buchung / Gebühren

4.1. Monatliche Abo-Gebühr

Der Kunde schuldet mowedo für die Leistungen aus diesem Vertrag eine feste monatliche Abo-Gebühr (in CHF inkl. MWST), welche im Vertrag vereinbart ist.
Der Kunde bleibt zur fristgemässen Zahlung verpflichtet, auch wenn er das Fahrzeug, aus welchen Gründen auch immer (z.B. wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten), nicht gebrauchen kann.

4.2. Zahlungsmodalitäten

Die monatliche Abo-Gebühr ist immer im Voraus zu bezahlen. So schuldet der Kunde die erste Abo-Gebühr nach Abschluss der Buchung und ab dem zweiten Monat jeweils im Voraus.
Die Abo-Gebühr wird dem Kunden bei Abschluss sowie anschliessend monatlich automatisch von der Kreditkarte abgebucht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass mowedo die Rechnungen auf dem elektronischen Weg versendet.

4.3. Abo und Mehrkilometer

Der aktuelle Kilometerstand wird bei Vertragsbeginn angegeben. Die Anzahl der Kilometer pro Monat, welche in der monatlichen Abo-Gebühr (Abo-Kilometer) enthalten sind, sowie die Kosten für jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer («Mehrkilometer») sind im Vertrag festgelegt. Änderungen der vertraglich vereinbarten Anzahl Kilometer pro Monat können auf Antrag des Kunden auch während der Abo-Laufzeit – gegen eine entsprechende Anpassung der Abo-Gebühren – vereinbart werden, sofern mowedo hiermit einverstanden ist. Die Abrechnung der Kosten für allfällige Mehrkilometer erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung nach der Fahrzeugrückgabe auf Grundlage der Daten des Tachostandes / Kilometerzählers im Fahrzeug. Minderkilometer, also nicht beanspruchte Abo-Kilometer, werden dem Kunden nicht gutgeschrieben.

4.4. Aussergewöhnliche Reinigungskosten

mowedo ist berechtigt, außergewöhnliche Reinigungskosten zu erheben, sofern der Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe schmutziger ist, als dies bei normalem Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wird, einschliesslich (aber nicht beschränkt auf):

  • Rauchen im Fahrzeug;
  • verdorbene Flüssigkeiten im Fahrzeuginnenraum und / oder
  • übermässiger Schmutz wie durch Fahren auf schlammigen Strassen

4.5. Verrechnung weiterer zusätzlicher Kosten

Der Kunde erteilt mowedo die ausdrückliche Genehmigung, zusätzliche Kosten, die durch ihn oder Zusatzfahrer verursacht werden oder aufgrund unangemessener Verhaltensweise von ihm oder Zusatzfahrern bzw. bei Verstössen der Fahrer gegen diese Vereinbarung zu verrechnen, respektive seiner Kreditkarte zu belasten, einschliesslich aber nicht beschränkt auf:

  • Mehrkilometer;
  • Geldstrafen oder Mautgebühren;
  • Abschleppkosten;
  • Strafen für verspätete Rückgabe unter den im Abschnitt Rückgabe beschriebenen Bedingungen;
  • außergewöhnliche Reinigung aufgrund abnormaler oder unbefugter Benutzung des Fahrzeugs und / oder
  • fehlendes Zubehör wie Ladekabel und Schlüsselanhänger.

Der Kunde versteht und akzeptiert, dass diese potenziellen Zusatzkosten ausdrücklich von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen und somit nicht Teil eines zu zahlenden Selbstbehaltes sind.

4.6. Zahlungsverzug

Können die in den vorherigen unter Ziffer 4 genannten Gebühren und Kosten nicht automatisch eingezogen werden, so gerät der Kunde ohne Weiteres in Verzug. In diesem Fall wird der Kunde gemahnt und im Rahmen dessen aufgefordert, innerhalb von drei Arbeitstagen eine Abbuchung von seiner hinterlegten Kreditkarte zu ermöglichen oder alternativ eine andere Kreditkarte zu hinterlegen. Sollte nach den drei Arbeitstagen noch keine Abbuchung des offenen Rechnungsbetrags möglich sein, oder hat der Kunde keine anderweitigen Möglichkeiten ergriffen, um den ausstehenden Betrag zu begleichen, ist mowedo berechtigt, den Vertrag gemäss Ziffer 3.4.1 fristlos aufzulösen, das Fahrzeug umgehend einzuziehen und die mit dieser Massnahme verbundenen Aufwendungen wie folgt zu verrechnen:

  • Aufwandspauschale in Höhe von CHF 450.- für die mit der fristlosen Kündigung verbundenen Umtriebe;
  • Kosten, die im Zusammenhang mit der Abholung und Sicherstellung des Fahrzeuges stehen – insbesondere beim Einsatz spezialisierter externer Dienstleister;
  • Die Monats-Gebühr anteilsmässig bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem sich das Fahrzeug wieder bei mowedo befindet.

mowedo kann offene Rechnungsbeträge (inklusive etwaiger Mahngebühren) zum Zwecke des Inkassos an ein Inkassobüro abgeben. Der Kunde ist neben der Begleichung des Rechnungsbetrages auch zum Ersatz sämtlicher Kosten (insbesondere Inkassokosten) verpflichtet, die durch Zahlungsverzug entstehen.

Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens nach zwei schriftlichen Mahnungen nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) gemäss fairpay.ch.

4.7. Kaution

Der Kunde wird gemäss Ziffer 4.2 verpflichtet, zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche von mowedo aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis eine Kaution zu leisten. Die Höhe der Kaution entspricht der Höhe einer Monatspauschale und wird zum Zeitpunkt der gegenseitigen Vertragsunterzeichnung automatisch von der hinterlegten Kreditkarte des Kunden abgebucht. Zudem kann mowedo gemäss Ziffer 4.6 während der Vertragslaufzeit eine zusätzliche Kautionszahlung vom Kunden verlangen, sofern dieser seinen Zahlungspflichten nicht vertragsgemäss nachkommt. mowedo ist berechtigt, die Kaution mit allen Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Diese Kaution wird nach Fahrzeuginspektion am Rückgabedatum bzw. maximal 5 Werktage danach wieder freigegeben bzw. gutgeschrieben, sofern durch mowedo keine Zusatzkosten verrechnet oder Beanstandungen gemacht werden müssen.

4.8. Stornierung einer Buchung

Der Kunde ist berechtigt, eine Buchung vor Abo-Beginn jederzeit zu stornieren. Die Rückerstattung unterliegt dabei den folgenden Bedingungen:

Stornierung einer Buchung bis 14 Tage vor Abo-Beginn
kostenlos

Stornierung einer Buchung innerhalb von 13 Tagen vor Abo-Beginn bis max. 24 h vor Abo-Beginn
Stornierungsgebühr entspricht 50% der Monatsgebühr gemäss Buchungsbestätigung

Stornierung innerhalb von 24 h vor Abo-Beginn
Stornierungsgebühr entspricht der vollen Monatsgebühr gemäss Buchungsbestätigung

5. Kontovalidierung

5.1. Persönliche Angaben

Wenn der Kunde und / oder einer der Fahrer den mowedo Dienst zum ersten Mal nutzt, muss seine Identität von mowedo überprüft werden. Zu diesem Zweck muss der Kunde seine Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Privatadresse sowie ein gültiges Identitätsdokument (ID oder Reisepass) ebenso wie die Kopie der gültigen Fahrerlaubnis (Führerausweis) vorweisen. Die Bereitstellung dieser Dokumente ist obligatorisch.

5.2. Verantwortung Aktualität Dokumente

Die Validierung ist nur einmal während der Gültigkeitsdauer der bereitgestellten Dokumente (Personalausweis oder Reisepass und Führerausweis) nötig. Der Mieter ist verpflichtet, mowedo unverzüglich jede Änderung in Bezug auf diese Dokumente mitzuteilen, insbesondere jede Änderung des Führerausweis-Status.

6. Nutzungsbedingungen

6.1. Sorgfaltspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, dass er sowie die Zusatzfahrer das Fahrzeug jederzeit sorgfältig gebrauchen. Insbesondere gelten die folgenden Pflichten:

  • Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug bei jeder Fahrt in einem fahrtüchtigen Zustand ist;
  • Technische Vorschriften und Betriebsanleitungen sind im Rahmen der Fahrzeugnutzung jederzeit zu beachten;
  • Auf eine rücksichtsvolle, umweltfreundliche sowie schonende Fahrzeugnutzung ist stets zu achten. Ebenso gilt es, jederzeit defensiv und vorausschauend zu fahren;
  • Das Fahrzeug ist während der gesamten Nutzungsdauer sauber zu halten;
  • Die geltenden Verkehrsregeln sowie die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs sind jederzeit zu befolgen;
  • Es darf nicht in einem von Alkohol, Medikamenten oder Drogen beeinträchtigtem Zustand oder anderen Zuständen, die die Reaktionsfähigkeit des Lenkers beeinflussen (z.B. Übermüdung / Erkrankung) gefahren werden;
  • Am Fahrzeug dürfen keine optischen oder technischen Veränderungen vorgenommen werden;
  • Es dürfen keine eigenständigen Reparaturen, Servicearbeiten, Wartungen oder Reifenwechsel am Fahrzeug durchgeführt werden;
  • Ein ordnungsgemässer und verantwortungsvoller Schutz gegen Diebstahl muss sichergestellt werden (Abschliessen und Verriegeln von Fenster und Türen);
  • Die IoT-Box im Fahrzeug darf nicht abmontiert werden;
  • In den Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot.

6.2. Nutzungseinschränkungen

Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Strassen genutzt werden. Alle Verkehrsregeln sowie sämtliche gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. In jedem Fall darf das Fahrzeug nicht verwendet werden für:

  • den kommerziellen Transport von Waren oder Personen;
  • den Transport von Tieren oder Haustieren;
  • die Fahrschulpraxis;
  • Untervermietung;
  • den Transport von gefährlichen, giftigen oder brennbaren Substanzen;
  • offizielle oder nicht-offizielle Fahr- und Sportveranstaltungen, zum Beispiel mit dem Ziel, Höchstgeschwindigkeiten zu erreichen;
  • Testen der Fahrzeugleistung;
  • im weiteren Sinne, jede andere Verwendung, die nicht mit angemessener Sorgfalt vereinbar ist und / oder
  • das Befördern von ungesicherter Ladung oder mehr Fahrgästen als für das Fahrzeug gesetzlich zugelassen ist.

6.3. Gebiete für den Fahrzeuggebrauch

Hauptsächlich soll das Fahrzeug in der Schweiz genutzt werden. Das Fahrzeug darf im Ausland nur in den genannten Ländern mit Versicherungsschutz gefahren werden, jeweils nur durch den Kunden bzw. ebenfalls durch in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhafte Zusatzfahrer. Der Versicherungsschutz für mowedo Fahrzeuge gilt für Fahrten in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas, sowie in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinselstaaten. Keine Geltung hat die Versicherung in der Russischen Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Iran sowie (für die Haftpflicht) auf dem Gebiet des Kosovo.

6.4. Geschwindigkeitsbeschränkungen

Unter bestimmten Umständen können Geschwindigkeitsbeschränkungen für jedes Fahrzeug per remote angewendet werden.

6.5. Rauchverbot

Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens verboten. Alle zusätzlichen Reinigungskosten oder Wertminderungen, die daraus resultieren, dass der Fahrer oder Beifahrer diese Regel nicht einhält, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

7. Versicherung

7.1. Versicherungsschutz

Die mowedo Fahrzeuge sind mit einer Haftpflicht-, einer Teil- sowie einer Vollkaskoversicherung der Helvetia Versicherungs AG abgesichert. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Helvetia Versicherungs AG gelten daher vollumfänglich.

7.2. Selbstbehalt

Je nach Fahrzeugkategorie gilt ein Selbstbehalt gemäss Abovertrag, der dem Kunden im Falle eines Schadens oder Versicherungsanspruches in Rechnung gestellt wird.

7.3. Ausschluss Versicherungsschutz

Die Versicherung deckt keine Fahrzeugnutzung ab, welche nicht dem Vertrag entspricht. Insbesondere gibt es keine Versicherungsdeckung bei den unter Nutzungsbedingungen angegebenen Einschränkungen. In diesem Fall haftet der Kunde vollumfänglich für Schäden am Fahrzeug oder bei Drittparteien.

8. Laden

8.1. Ladezustand bei Abobeginn

Zu Beginn der Abodauer wird das Fahrzeug gemäss Herstellerempfehlung maximal aufgeladen. Es ist zu beachten, dass dieser empfohlene Wert normalerweise unter dem theoretischen Maximalwert der Batterie liegt. Würde die Batterie regelmässig bis zu diesem Wert geladen werden, könnte der Akku beschädigt werden. Für den Fall, dass das Fahrzeug zum Kunden geliefert wird, reduziert sich das Ladeniveau um die Distanz zwischen regulärem Ladepunkt und Auslieferungspunkt.

8.2. Ladezustand bei Rückgabe des Fahrzeugs

Der Kunde kann das Fahrzeug am Ende der Abo Dauer mit einem beliebigen Ladestand zurückgeben vorausgesetzt das Ladeniveau beträgt im Minimum 5%.

8.3. Tesla Supercharger

Bei Verwendung von Tesla Superchargern muss der Kunde / Fahrer sicherstellen, dass das Fahrzeug nach dem Ladezyklus vom Stromnetz genommen wird, sobald das Fahrzeug komplett geladen ist. Anderenfalls können Strafgebühren pro zusätzlicher Minute Supercharger-Besetzung anfallen (zum Standard Tesla Tarif). Diese Gebühr wird von Tesla erhoben und liegt ausserhalb der Kontrolle von mowedo.

8.4. Reichweiten Elektrofahrzeuge

Die theoretische Reichweite, die bei Elektrofahrzeugen angegeben wird, ist keineswegs eine Garantie dafür, dass diese Reichweite auch effektiv erreicht werden kann ohne, dass Zwischenladungen erforderlich sind. Die theoretische Reichweite wird durch Faktoren wie Fahrstil, Wetterbedingungen, Nutzung von Heizung oder Klimaanlage, Strassentyp usw. beeinflusst. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, sicherzustellen, das Fahrzeug zu Laden bevor die Batterie vollumfänglich entladen ist.

8.5. Zusätzliche Kosten

Alle zusätzlichen Kosten, die sich aus einem Batterieausfall aufgrund eines Ladefehlers oder einem Vorsatz oder einer Fahrlässigkeit des Kunden oder des Fahrers ergeben, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde / Fahrer ist angehalten, jeweils das Originalkabel des Fahrzeugs zum Laden zu verwenden.

9. Panne, Unfall, Diebstahl, Feuerschaden

9.1. Panne

Im Pannenfall ist geraten, sich an die Hersteller-Assistance-Hotline des jeweiligen mowedo Fahrzeugs zu wenden (zu finden in den Fahrzeugunterlagen im Handschuhfach)

9.2. Meldepflicht

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand oder anderen Schäden muss der Kunde oder der Fahrer mowedo unverzüglich benachrichtigen (+41 61 406 60 65 oder help@mowedocar.ch).

Die Hotline der Helvetia Versicherung nimmt den Schaden ausserhalb der mowedo Öffnungszeiten entgegen: +41 58 280 10 00 (bitte ausdrücklich erwähnen, dass es um ein Fahrzeug der mowedo AG geht.)

Der Schaden muss bei nächster Gelegenheit beim mowedo Store in Muttenz, St. Jakobs-Strasse 90, 4132 Muttenz vorgezeigt werden, damit unser Spezialist den Schaden beurteilen und gegebenenfalls für Ersatzmobilität sorgen kann.

9.3. Unfallprotokoll

Im Falle eines Unfalls oder Schadens mit oder ohne Dritt-Involvierte muss der Kunde oder Fahrer alle Punkte des Unfallbericht-Formulars sorgfältig und wahrheitsgemäss ausfüllen und unterschreiben und innerhalb von 48 Stunden mowedo zukommen lassen. Dieses Formular befindet sich bei den Fahrzeugpapieren im Handschuhfach.

9.4. Meldung bei der Polizei

Der Kunde oder Fahrer hat bei jedem Unfall, Diebstahl oder Brand sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Das gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Verweigert die Polizei die Unfallaufnahme, hat der Kunde oder Fahrer dies gegenüber mowedo unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen. Dem Kunden oder Fahrer ist es nicht erlaubt, eine Schuld anzuerkennen bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes).

9.5. Verpflichtung zur Unterstützung

Der Kunde oder Fahrer wird alle Massnahmen ergreifen, um dabei zu helfen, den Vorfall aufzuklären. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf:

  • Die Fragen von mowedo zu den Umständen des Schadensfalls wahrheitsgemäss und vollständig zu beantworten;
  • Den Ort des Vorfalls erst zu verlassen, wenn die zur Beseitigung / Klärung des Vorfalls, des Schadens erforderlichen Feststellungen getroffen werden konnten.

10. Datenschutz

10.1. Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten des Kunden/des Fahrers werden nur insoweit erhoben, verarbeitet, verwendet oder an Dritte weitergegeben, wie es für die Ausführung des Vertrages, für die Einreichung von Polizeiberichten, für die Überweisung von Geldstrafen oder Mautgebühren sowie für die Rückforderung fälliger oder nicht bezahlter Beträge notwendig ist. Diese Daten können von mowedo auch für Zwecke der Marktforschung oder Marketing verwendet werden.

10.2. IoT-Box (GPS-Tracker)

Das Fahrzeug ist mit einer IoT Box (GPS-Tracker) ausgestattet. Die an mowedo übermittelten Daten dienen der Erfassung von technischen Betriebszuständen des Fahrzeuges, der technischen Fernüberwachung, zur Diebstahlprävention, zur Prävention krimineller Handlungen und zur Ortung des Mietgerätes im Falle des Abhandenkommens. Eine Weitergabe an Dritte findet, mit Ausnahme im Falle der Gefahrenabwehr oder der strafrechtlichen Nachverfolgung an die Ermittlungsbehörden, nicht statt. Der Kunde / Fahrer willigt in die Benutzung dieser Daten zu diesem Zweck ausdrücklich ein. Die GPS-Tracker bezogenen Daten liegen auf einem Server eines externen SaaS-Anbieters in Irland, Deutschland oder Belgien, werden von diesem jedoch nicht bearbeitet.

10.3. Überwachung Telemetriedaten

mowedo hat Zugriff auf alle Fahrzeug-Telemetriedaten und überwacht diese, um übermässige Geschwindigkeit oder unangemessenes schlechtes Fahrverhalten festzustellen. Diese Informationen können im Falle eines Unfalls verwendet oder an relevante Versicherungsunternehmen weitergegeben werden. Der Kunde / Fahrer willigt in die Benutzung dieser Daten zu diesem Zweck ausdrücklich ein.Die Telemetriedaten liegen auf einem Server eines externen SaaS-Anbieters in Irland, Deutschland oder Belgien, werden von diesem jedoch nicht bearbeitet.

10.4. Einschränkung der Daten-Verwendung

Der Kunde / Fahrer kann jederzeit gegen die Verarbeitung oder Verwendung seiner Daten für Werbe- oder Marktforschungszwecke Widerspruch erheben. Diese Mitteilung muss per E-Mail an info@mowedocar.ch mit dem Titel: «Widerspruch zur Verwendung personenbezogener Daten» erfolgen. Der Kunde / Fahrer ist auch berechtigt, die Verarbeitung, Berichtigung oder die Löschung seiner personenbezogenen Daten zu überprüfen. Dies kann via E-Mail an info@mowedocar.ch beauftragt werden.

11. Haftung mowedo

11.1. Haftungsausschluss

Die Haftung von mowedo ist auf den unmittelbaren Schaden beschränkt und wird mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In jedem Fall umfasst der direkte Schaden keine entgangenen Einnahmen, Umsätze oder Gewinne.

11.2. Haftungseinschränkung

In jedem Fall ist die Haftung von mowedo auf den Schaden beschränkt, welcher während der Abodauer entstanden ist.

11.3. Haftungseinschränkung gemäss Versicherungsdeckung

Sind die vorherigen Haftungsausschlüsse oder -einschränkungen rechtlich nicht zulässig, so ist die Haftung von mowedo auf den Betrag beschränkt, welchen die Versicherung von mowedo in dieser Situation vergütet.

12. Haftung Mieter

12.1. Angemessene Sorgfalt – Fahrlässigkeit

Der Kunde / Fahrer ist verpflichtet, die Sorgfaltspflichten gemäss 6.1 zu beachten und zu befolgen. Der Kunde / Fahrer haftet ohne Beschränkung für Fahrlässigkeit oder Missbrauch im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:

  • Zurücklassen des Fahrzeugs in entriegeltem Zustand;
  • unüberlegtes Schnellfahren und / oder
  • absichtliches Durchdrehen der Räder.

12.2. Haftung aus Rechtsverletzungen

Der Kunde / Fahrer haftet uneingeschränkt für alle Verkehrs-, Verwaltungs- oder Straftaten, Sanktionen, Strafen usw. im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Anpassungen

mowedo behält sich das Recht vor, die AGB, den Schadenskatalog oder das Übergabe- und Rücknahmeprotokoll jederzeit ohne Angabe von Gründen anzupassen. Derartige Anpassungen werden dem Kunden per E-Mail, als Begleittext auf Rechnungsbelegen oder per Post mitgeteilt. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Anpassungen schriftlich Einspruch erhebt, gelten sie als akzeptiert und angenommen.

13.2. Elektronische Kommunikation

mowedo kommuniziert mithilfe elektronischer Informationskanäle (z.B. E-Mail) an die von Kunden zur Verfügung gestellten Adressen bzw. Telefonnummern. Elektronische Kommunikationskanäle sind regelmässig nicht gegen Zugriffe durch Unbefugte gesichert und dementsprechend können sie risikobehaftet sein. Für allfällige Schäden im Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation übernimmt mowedo keine Haftung.

13.3. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die ganzen oder teilweise unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, deren Regelungsgehalt jenen der unwirksam gewordenen möglichst nahekommt. Das gleiche gilt bei allfälligen Vertragslücken.

13.4. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Ausschliesslich schweizerisches Recht gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen mowedo und dem Kunden. Ausschließlicher Ort des Gerichtsstandes ist der Sitz von mowedo. Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des Kunden das Gericht am Wohnsitz des Kunden oder am Sitz von mowedo, für Klagen von mowedo ausschliesslich das Gericht am Wohnsitz des Kunden zuständig. Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Waren des üblichen Gebrauchs, die für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse des Kunden bestimmt sind.

Allgemeine Geschaeftsbedingungen mowedo AG